Ein Eierbecher darf nicht wie ein Multimedia-Player von Apple heißen. EiPott und iPod könnten verwechselt werden, so das Hamburger Gericht.
Ein Eierbecher darf nicht eiPott heißen, entschied das Hamburger Oberlandesgericht. Der Name könnte mit dem Musikplayer ipod der Firma Apple verwechselt werden, so die Begründung. Jetzt muss sich der Hersteller koziol aus Erbach im Odenwald einen neuen Namen für sein Produkt einfallen lassen. Apple hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt. Sollte der Eierbecher weiter als eiPott verkauft werden, werde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig.
Die Hamburger Richter argumentierten, eiPott seine eine „künstliche Wortschöpfung“ und zudem als Bezeichnung für einen Eierbecher unüblich. Eine Sprecherin von koziol sagte, der Anfang 2009 ins Programm genommene eiPott sei ein Verkaufsschlager. Beim Musik-iPod ist in einem Kreis das Bedienungsmenü untergebracht. Dort hat beim eiPott das Ei seinen Platz. Die Firma Apple wollte keine Stellungnahme abgeben. (Az: 5 W 84/10). (abendblatt.de/dpa)
Artikel erschienen am 20.08.2010
Quelle: Hamburger Abendblatt Online 21.08.10